Transparenz-Portal

DOLPHIN UND WALE S.L.

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Kanarisches Gesetz über Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen

Staatliches Gesetz über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und gute Regierungsführung.

Kanarisches Gesetz über die Förderung der Bürgerbeteiligung

DOLPHIN AND WHALES S.L. ist ein nautisches Ausflugsunternehmen, das Pionierarbeit bei der Walbeobachtung auf der Insel Gran Canaria leistet.

Ihr Ziel ist es, ihren Kunden ein einzigartiges Erlebnis zu bieten, indem sie ihnen eine natürliche Umgebung näher bringt, in der sie Wale und Delfine erleben und kennen lernen können.

DOLPHIN AND WHALES S.L. ist ein Unternehmen, das sich der ökologischen und sozialen Verantwortung verschrieben hat. Dies bedeutet sowohl die Schaffung von Arbeitsplätzen als auch die Aufwertung Gran Canarias als Reiseziel.

INSTITUTIONELLE INFORMATIONEN

TÄTIGKEIT: Zweck des Unternehmens ist unter anderem die Durchführung von nautischen Ausflügen.

PHILOSOPHIE: Unser Unternehmen ist davon überzeugt, dass nachhaltige Rentabilität durch Professionalität, Freundlichkeit und Respekt vor den individuellen Werten unserer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten erreicht werden kann.

MISSION: Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Kunden während ihres Urlaubs unter den Stichworten Sicherheit, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und positive Erfahrungen maximale Zufriedenheit erfahren.

WERTE:

  • Individuell: Integrität, Professionalität, Einbeziehung von Menschen.
  • Teamarbeit: Vertrauen, Exzellenz, Zusammenarbeit, Respekt
  • Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit, Innovation

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

DIE GELTENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN:

DOLPHIN AND WHALES S.L. ist eine Handelsgesellschaft, die den folgenden Vorschriften unterliegt:

  • RDL 1/2010 vom 2. Juli 2010 über die Neufassung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften.
  • RDL 13/2010 vom 3. Dezember 2010 über Steuer-, Arbeits- und Liberalisierungsmaßnahmen zur Förderung von Investitionen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
  • Gesetz 12/2014 vom 26. Dezember über Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen.

INFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE AUFTRAGSWESEN

Das Unternehmen hat im Jahr 2021 keine geringfügigen Verträge abgeschlossen und sich nicht an Ausschreibungen mit öffentlichen Einrichtungen beteiligt.

JAHRESABSCHLÜSSE.

DOLPHIN AND WHALES S.L. kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, seine Jahresabschlüsse im Handelsregister von Las Palmas zu hinterlegen, wo sie angefordert werden können.

https://www.registradores.org/directorio/-/registros/mercantil/las-palmas/palmas-de-gran-canaria-las/registro-mercantil-de-las-palmas-de-gran-canaria-merc-y-bm

EXTERNE AUDITS

Das Unternehmen führt keine Rechnungsprüfungen und keine Prüfungen durch externe Kontrollorgane durch, wie in Artikel 263 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2010 vom 2. Juli, mit dem der überarbeitete Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften genehmigt wird, vorgesehen,

Artikel 263: Rechnungsprüfer.

  1. Der Jahresabschluss und gegebenenfalls der Lagebericht müssen von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
    (2) Die Gesellschaften sind von dieser Verpflichtung befreit, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren am Ende jedes Geschäftsjahres mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen:
  2. a) dass die Summe der Aktiva zwei Millionen achthundertfünfzigtausend Euro nicht übersteigt.
    b) dass der Nettojahresumsatz fünf Millionen siebenhunderttausend Euro nicht übersteigt.
    c) dass die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer fünfzig nicht übersteigt.

Auf unser Unternehmen trifft keiner der in den vorangegangenen Abschnitten genannten Umstände zu.

INFORMATIONEN ZU VEREINBARUNGEN UND VERWALTUNGSAUFTRÄGEN

Im Jahr 2021 hat das Unternehmen keine Vereinbarung mit einer öffentlichen Einrichtung geschlossen oder ihr die Verwaltung übertragen.

ZUSCHÜSSE UND SUBVENTIONEN

Nachstehend finden Sie die Liste der Beihilfen und Subventionen, die von öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen für das betreffende Jahr erhalten wurden.

1.- Subvention zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit von Arbeitnehmern und KMU in den von der Krise am stärksten betroffenen Sektoren aus dem COVID-19.

EXP-SUBPYMES-3165-2021

Betrag: 14.826,00 Euro

2.- Zuschuss der COVID-LINIE FÜR DIREKTE BEIHILFEN AN SELBSTBESTIMMTE PERSONEN UND UNTERNEHMEN GEMÄSS TITEL I DES KÖNIGLICHEN GESETZESERLASSES 5/2021, VOM 12. MÄRZ, VON AUSSERORDENTLICHEN MASSNAHMEN ZUR STÜTZUNG DER ZAHLUNGSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN ALS REAKTION AUF DIE COVID-19-PANDEMIE, FINANZIERT VON DER SPANISCHEN REGIERUNG, GEREGELT DURCH GESETZESDEKRET 6/2021 VOM 4. JUNI (ZEILEN 2.2 UND 2.3: SELBSTSTÄNDIGE, UNTERNEHMEN UND UNTERNEHMENSGRUPPEN MIT MEHR ALS 10 UND WENIGER ALS 50 BESCHÄFTIGTEN BZW. MIT 50 ODER MEHR BESCHÄFTIGTEN).

EXP-SUBPYMES2-4087-2021

Betrag: 367.757,86 Euro